EUDR für Sägewerke & Holzverarbeiter
Als Primärverarbeiter sind Sägewerke die wichtigste Schnittstelle in der EUDR-Lieferkette. Erfahren Sie, welche Sorgfaltspflichten für die Erstverarbeitung von Rohholz gelten – und wie Sie diese effizient erfüllen.
Die besonderen Herausforderungen für Sägewerke
Als Marktteilnehmer tragen Sägewerke die volle Verantwortung für die EUDR-Sorgfaltspflicht – mit spezifischen Herausforderungen in der Primärverarbeitung.
Geodaten-Beschaffung
Koordinaten von Ernteparzellen aus vielen verschiedenen Forstbetrieben einheitlich erfassen und validieren.
Chargenverfolgung
Rohholzpartien unterschiedlicher Herkunft bei der Verarbeitung rückverfolgbar dokumentieren.
Lieferantenmanagement
Dutzende Forstbetriebe und Lieferanten für EUDR-Dokumentation onboarden und aktuell halten.
DDS-Einreichung
Für jede Warenpartie eine Sorgfaltserklärung im TRACES-NT-System der EU einreichen.
Sägewerke als Marktteilnehmer: Vollständige Sorgfaltspflicht
Da Sägewerke Rohholz erstmals zu Schnittholz verarbeiten und dieses auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, gelten sie als Marktteilnehmer (Operator) nach EUDR Art. 2 Nr. 15 – mit der höchsten Stufe der Sorgfaltspflicht.
- Geo-Koordinaten oder Polygone für jede Holzpartie erfassen
- Entwaldungsfreiheit seit dem 31.12.2020 nachweisen
- Vollständige Risikoanalyse für jede Warenpartie
- Vor dem Inverkehrbringen DDS in TRACES NT einreichen
- 5 Jahre Dokumentationsarchiv vorhalten
Wie EUDR Software für Sägewerke hilft
- Automatisierter Import von Forstdaten (CSV, GeoJSON, FMIS-Anbindung)
- Lieferantenportal für Geodaten-Upload direkt durch den Forstbetrieb
- Risikoanalyse mit EU-Satellitendaten in Echtzeit
- Massenverarbeitung: DDS für mehrere Partien gleichzeitig einreichen
- 5-Jahres-Archiv mit Volltextsuche und Behörden-Export
- Chargenverfolgung von Rohholz bis Fertigprodukt
Häufige Fragen: EUDR für Sägewerke
Sind Sägewerke Marktteilnehmer oder Händler nach der EUDR?
Sägewerke, die Rohholz verarbeiten und das fertige Schnittholz erstmals in der EU in Verkehr bringen, gelten als Marktteilnehmer (Operator) und unterliegen der vollen Sorgfaltspflicht. Das bedeutet: Sie müssen Geodaten für das Einzugsgebiet des Holzes erfassen, eine Risikoanalyse durchführen und vor dem ersten Inverkehrbringen eine Sorgfaltserklärung (DDS) einreichen. Diese Pflicht gilt für jede Warenpartie.
Wie erfasse ich Geodaten für Rohholz aus verschiedenen Forstbetrieben?
Für jede Holzpartie benötigen Sie Geo-Koordinaten oder Geo-Polygone der Ernteparzellen. Praktisch bedeutet das: Vereinbaren Sie mit Ihren Forstbetrieben standardisierte Lieferdokumente, die Koordinaten im WGS84-Format enthalten. Moderne Forstbetriebe nutzen GIS-Systeme und können diese Daten digital bereitstellen. EUDR Software bietet Import-Schnittstellen für gängige Forstdaten-Formate und eine Lieferantenkommunikationsplattform.
Was gilt für Restholz und Nebenprodukte aus der Sägewerkproduktion?
Alle Nebenprodukte – Hackschnitzel, Sägemehl, Rinde – die aus EUDR-pflichtigen Hölzern entstehen, sind ebenfalls EUDR-pflichtig, sofern sie in Verkehr gebracht werden. Ausnahmen gelten nur für Hölzer, die nachweislich in geschlossenen Systemen (z.B. zur Eigenenergieerzeugung) verbleiben. Die Dokumentation muss zeigen, dass für das Ausgangsholz eine gültige DDS vorliegt.
Wie lange muss ich EUDR-Dokumente aufbewahren?
Die EUDR schreibt eine Aufbewahrungspflicht von mindestens 5 Jahren vor. Das betrifft Sorgfaltserklärungen (DDS), Geodaten, Risikoanalysen, Lieferantenverträge und alle Nachweise, die die Entwaldungsfreiheit belegen. EUDR Software speichert alle Dokumente revisionssicher in der Cloud, sodass Sie bei Behördenprüfungen jederzeit sofortigen Zugriff haben.
Gilt die EUDR auch für importiertes Rohholz aus Osteuropa?
Ja, auch für Rohholz aus EU-Ländern wie Polen, Rumänien oder Tschechien gilt die EUDR-Sorgfaltspflicht. EU-Länder werden im EU-Benchmarking-System zwar voraussichtlich als Niedrigrisikoländer eingestuft, was die Risikoanalyse vereinfacht, aber nicht vollständig entfällt. Für Importe aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Ukraine, Belarus) gelten schärfere Anforderungen.
EUDR-Compliance für Ihr Sägewerk
Automatisieren Sie die Geodaten-Erfassung, Risikoanalyse und DDS-Einreichung – speziell für die Anforderungen der Holzprimärverarbeitung.