EUDR Leitfaden: Die EU-Entwaldungsverordnung verständlich erklärt
Die Verordnung (EU) 2023/1115 — kurz EUDR — ist eine der weitreichendsten Handelsregulierungen der EU-Geschichte. Über 150.000 Unternehmen allein in Deutschland sind betroffen. Dieser Leitfaden erklärt alles, was Sie über Pflichten, Fristen und Umsetzung wissen müssen.
150.000+
Betroffene Unternehmen in DE
7
Rohstoffkategorien
30.12.2026
Deadline für alle
Inhaltsverzeichnis
Was ist die EUDR?
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) — offiziell Verordnung (EU) 2023/1115 — ist eine EU-Verordnung, die am 29. Juni 2023 in Kraft getreten ist. Sie ist ein zentrales Instrument des europäischen Green Deals und der EU-Biodiversitätsstrategie. Ihr primäres Ziel: den Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung auf ein Minimum zu reduzieren.
Der vollständige Name lautet: „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung gebracht werden, auf dem Unionsmarkt sowie deren Ausfuhr aus der Union“.
Kurz gesagt: Jedes Unternehmen, das bestimmte Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte in der EU verkauft, einführt oder exportiert, muss lückenlos nachweisen können, dass diese Produkte nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beigetragen haben — und zwar seit dem Stichtag 31. Dezember 2020.
EUDR vs. EUTR: Der wichtigste Unterschied
Die EUDR ersetzt vollständig die bisherige EU-Holzhandelsverordnung (EUTR). Während die EUTR nur Holz betraf und auf die Legalität des Einschlags fokussiert war, erweitert die EUDR den Geltungsbereich auf sieben Rohstoffkategorien und stellt Entwaldungsfreiheit als zentrales Kriterium in den Mittelpunkt. Detaillierter Vergleich EUDR vs. EUTR
Warum wurde die EUDR eingeführt?
Die EU ist einer der größten Abnehmer von Rohstoffen, deren Produktion weltweit zur Entwaldung beiträgt. Studien zeigen, dass die EU-Nachfrage nach Produkten wie Soja, Palmöl, Rindfleisch, Holz, Kakao und Kaffee für einen erheblichen Teil der globalen Entwaldung verantwortlich ist.
Zwischen 1990 und 2020 wurden weltweit über 420 Millionen Hektar Wald vernichtet — eine Fläche größer als die gesamte EU. Die Europäische Kommission schätzt, dass etwa 10 % der globalen Entwaldung direkt mit dem EU-Konsum zusammenhängen.
Damit trägt der europäische Handel aktiv zum Verlust von Biodiversität, zur Freisetzung von CO2-Emissionen und zur Verletzung von Menschenrechten in Produzentenländern bei. Die EUDR soll diesen Mechanismus durchbrechen, indem sie Unternehmen verpflichtet, die Herkunft ihrer Rohstoffe lückenlos nachzuverfolgen.
Entwaldung stoppen
EU-Konsum soll nicht länger zur Zerstörung von Primärwäldern beitragen.
Klimaziele einhalten
Wälder binden CO2. Ihr Schutz ist essenziell für die Pariser Klimaziele.
Lieferketten transparenz
Verbraucher sollen sicher sein können, dass Produkte nachhaltig produziert wurden.
Welche Produkte sind betroffen?
Die EUDR erfasst sieben Rohstoffkategorien sowie alle daraus hergestellten Erzeugnisse. Konkret betroffene Produkte sind in Anhang I der Verordnung mit ihren jeweiligen HS/CN-Zollcodes aufgelistet. Diese Codes sind entscheidend für die korrekte Einreihung im Rahmen der Sorgfaltserklärung.
HolzhandelHolz
Beispiele: Bauholz, Möbel, Parkett, Papier, Pappe, Zellstoff, Holzpellets
Kaffee
Beispiele: Röstkaffee, löslicher Kaffee, Kaffeepads und -kapseln
Kakao
Beispiele: Schokolade, Kakaobutterprodukte, Kakaopulver
Palmöl
Beispiele: Speiseöl, Margarine, Kosmetika, Biokraftstoffe
Soja
Beispiele: Sojaschrot (Tierfutter), Sojaöl, Tofu, Sojaprotein
Kautschuk
Beispiele: Reifen, medizinische Handschuhe, technische Gummiteile
Rindfleisch
Beispiele: Frischfleisch, Verarbeitungsprodukte, Leder, Lederwaren
Wichtig: Alle Verarbeitungsstufen sind erfasst
Nicht nur Rohstoffe selbst fallen unter die EUDR, sondern auch sämtliche daraus hergestellten Produkte — vom Rohmaterial bis zum Fertigprodukt. Ein Möbelhändler, der Stühle aus Holz importiert, ist genauso betroffen wie ein Sägewerk, das Rohholz verarbeitet. Vollständige Produktliste für den Holzhandel
Wer muss die EUDR einhalten?
Die EUDR unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Rollen in der Lieferkette: Marktteilnehmer (Operators) und Händler (Traders). Beide haben Sorgfaltspflichten, die sich jedoch in Umfang und Anforderungen unterscheiden.
MMarktteilnehmer (Operators)
Jedes Unternehmen, das betroffene Produkte erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt oder aus der EU exportiert. Dazu zählen insbesondere:
- Importeure von Holz, Möbeln, Papier
- Sägewerke und Holzverarbeiter
- Kaffee- und Kakao-Importeure
- Hersteller von Gummiprodukten
- Produzenten von Palmöl-Produkten
Vollständige Due-Diligence + DDS einreichen erforderlich
HHändler (Traders)
Unternehmen, die bereits auf dem EU-Markt befindliche Produkte weiterhandeln, ohne sie erstmals einzuführen. Beispiele:
- Holz- und Baustoffhändler (Weiterverkauf)
- Lebensmitteleinzelhändler
- Großhändler für Möbel oder Papier
- Zwischenhändler in der Lieferkette
Volle Sorgfaltspflicht wie Marktteilnehmer
Vereinfachte Pflicht: Verweis auf bestehende DDS
Kernpflichten der EUDR
Marktteilnehmer müssen vor dem Inverkehrbringen eines Produkts drei Kernschritte durchlaufen: Informationsbeschaffung, Risikobeurteilung und bei erhöhtem Risiko Risikominderung. Dieser dreistufige Prozess bildet das Herzstück der EUDR-Sorgfaltspflicht.
01Schritt 1: Informationsbeschaffung
- Produktbeschreibung mit HS/CN-Zollcodes (8-stellig)
- Herkunftsland und genaue Geo-Koordinaten der Ursprungsfläche
- Zeitstempel: Fläche war am 31.12.2020 nicht entwaldet
- Angaben zu Lieferanten und deren eigene DDS-Referenznummern
- Nachweisdokumente (Lieferscheine, Zertifikate, Katasterdaten)
- Produktmenge in Masse (kg) oder Volumen (m³)
02Schritt 2: Risikobeurteilung
- Bewertung anhand des EU-Länder-Benchmarkings (niedrig / Standard / hoch)
- Bei Ländern mit niedrigem Risiko: vereinfachte Prüfung möglich
- Analyse der Lieferkette auf Schwachstellen und Lücken
- Berücksichtigung von Korruption, Governance-Problemen im Herkunftsland
- Prüfung auf Widersprüche in den gelieferten Informationen
- Dokumentation der Risikobewertung für 5 Jahre revisionssicher
03Schritt 3: Risikominderung (bei erhöhtem Risiko)
- Unabhängige Drittpartei-Audits der Lieferanten
- Anforderung zusätzlicher Dokumente und Nachweise
- Satellitenbildanalyse der Ursprungsflächen
- Vor-Ort-Inspektionen in Produzentenländern
- Vertragliche Sicherungsmaßnahmen mit Lieferanten
- Risikoakzeptanz nur bei nachweislich vernachlässigbarem Restrisiko
Länderbenchmarking der EU: Die Europäische Kommission veröffentlicht ein Benchmarking-System, das Länder in drei Risikokategorien einteilt: niedrig, Standard und hoch. Bei Ländern mit niedrigem Risiko (z.B. bestimmte EU-Partnerländer) ist eine vereinfachte Due-Diligence-Prüfung möglich. Schritt-für-Schritt Anleitung zur Risikobeurteilung
Due Diligence & Sorgfaltserklärung (DDS)
Der Abschluss des Sorgfaltsprozesses ist die Einreichung einer Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) über das EU-Portal TRACES NT (Trade Control and Expert System). Ohne eine gültige DDS darf ein Produkt nicht in der EU in Verkehr gebracht werden.
Die DDS erhält nach erfolgreicher Einreichung eine eindeutige Referenznummer, die in der gesamten Lieferkette weitergegeben wird. Nachfolgende Händler können auf diese Referenznummer verweisen, anstatt eine eigene vollständige Due-Diligence-Prüfung durchzuführen — sofern das Produkt unverändert bleibt.
Geo-Daten-Anforderungen
Eine der anspruchsvollsten Anforderungen der EUDR ist die Pflicht zur Bereitstellung präziser geografischer Koordinaten der Ursprungsflächen. Diese Geo-Daten müssen im GeoJSON-Format bereitgestellt werden und sind integraler Bestandteil jeder Sorgfaltserklärung.
Anhand dieser Koordinaten prüft die EU-Behörde mittels Satellitendaten, ob die betreffende Fläche am Stichtag 31. Dezember 2020 tatsächlich bewaldet oder entwaldet war. Diese automatisierte Satellitenbildanalyse ist der Kern des EUDR-Verifizierungssystems.
Geo-Punkt (unter 4 Hektar)
Für Produktionsflächen kleiner als 4 Hektar genügt ein einzelner Geo-Punkt mit Breitengrad (Latitude) und Längengrad (Longitude).
Geo-Polygon (ab 4 Hektar)
Flächen ab 4 Hektar erfordern ein vollständiges Polygon, das die exakten Grenzen der Produktionsfläche beschreibt.
Woher bekomme ich die Geo-Daten?
Lieferanten aus dem Nicht-EU-Ausland müssen die Koordinaten ihrer Flächen bereitstellen. Für EU-Produzenten können oft landwirtschaftliche Registrierungssysteme (z.B. IACS/InVeKoS in Deutschland) genutzt werden.
Was bedeutet der Stichtag 31. Dezember 2020?
Alle betroffenen Flächen müssen nachweislich am oder nach dem 31.12.2020 nicht entwaldet worden sein. Produkte, die aus Flächen stammen, die nach diesem Datum entwaldet wurden, dürfen nicht in der EU verkauft werden.
Fristen & Timeline
Durch die Verordnung (EU) 2025/2650 wurde die ursprüngliche Anwendungsfrist um 12 Monate verschoben. Dies geschah auf Druck zahlreicher Mitgliedstaaten und Wirtschaftsverbände, die auf den noch unzureichenden Vorbereitungsstand vieler Unternehmen und die fehlende Umsetzung des EU-TRACES-NT-Systems hingewiesen hatten.
EUDR tritt in Kraft
Verordnung (EU) 2023/1115 wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt in Kraft. 18-monatige Umsetzungsfrist beginnt.
Referenz-Stichtag
Alle Produktionsflächen müssen nachweislich an diesem Datum nicht entwaldet oder waldgeschädigt gewesen sein.
Verschiebung beschlossen
Verordnung (EU) 2025/2650 verschiebt die Anwendungsfrist um 12 Monate für alle Unternehmensgrößen.
Pflicht tritt in Kraft — alle Unternehmen
Ab diesem Datum müssen alle Marktteilnehmer und Händler (unabhängig von der Unternehmensgröße) die EUDR-Pflichten vollständig einhalten. Produkte ohne gültige DDS dürfen nicht mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
Jetzt handeln — nicht auf weitere Verschiebungen verlassen
Die EU-Kommission hat signalisiert, dass es keine weiteren Fristverschiebungen geben wird. Unternehmen, die jetzt mit der Lieferantenkommunikation, der Geo-Daten-Beschaffung und der DDS-Einreichung beginnen, verschaffen sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.
Die Rolle von FSC & PEFC-Zertifikaten
Eine häufige Frage lautet: „Reicht ein FSC- oder PEFC-Zertifikat für die EUDR aus?“ Die kurze Antwort: Nein — aber sie helfen.
FSC (Forest Stewardship Council) und PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification) sind privatrechtliche Waldzertifizierungssysteme. Sie bescheinigen, dass Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt. Allerdings wurden diese Systeme nicht primär für die Anforderungen der EUDR entwickelt und erfüllen insbesondere die Geo-Daten-Pflicht in der Regel nicht automatisch.
Was FSC/PEFC leistet
- Nachweist legalen und nachhaltigen Einschlag
- Chain-of-Custody-Tracking durch die Lieferkette
- Erleichtert die Informationsbeschaffung in Stufe 1
- Kann Risikobewertung positiv beeinflussen
- Erhöht Glaubwürdigkeit ggü. Behörden
Was FSC/PEFC nicht ersetzt
- Einreichung einer DDS über TRACES NT
- Bereitstellung von GeoJSON-Koordinaten
- Nachweis Entwaldungsfreiheit ab 31.12.2020
- Vollständige Risikobewertung nach EUDR
- Produktklassifikation mit HS/CN-Codes
Empfehlung
- Bestehende Zertifikate als Hilfsmittel nutzen
- Zertifizierungsstellen nach Geo-Daten fragen
- FSC/PEFC ergänzt EUDR-Compliance — ersetzt sie nicht
- Kombination bringt Rechtssicherheit
- EUDR Software integriert beide Systeme
Strafen & Konsequenzen bei Verstößen
Die EUDR sieht empfindliche Sanktionen vor, die von den Mitgliedstaaten national umzusetzen sind. Das Sanktionssystem ist bewusst abschreckend gestaltet und richtet sich an die Umsatzgröße der Unternehmen.
Bußgelder bis 4 % des Umsatzes
Geldbußen von bis zu 4 % des EU-weiten Jahresumsatzes des Unternehmens. Bei größeren Konzernen können das Millionenbeträge sein. Der Mindestbetrag kann ebenfalls von den Mitgliedstaaten festgelegt werden.
Einziehung der Waren
Betroffene Waren können von den Zollbehörden beschlagnahmt und eingezogen werden. Einnahmen aus dem Verkauf nicht-konformer Waren können ebenfalls abgeschöpft werden.
Marktausschluss
Vorübergehende oder dauerhafte Untersagung der Tätigkeit auf dem EU-Markt. In schwerwiegenden Fällen kann dies zur faktischen Unmöglichkeit des Geschäftsbetriebs führen.
Ausschluss von Förderungen
Unternehmen, die gegen die EUDR verstoßen, können von öffentlichen Ausschreibungen, EU-Fördermitteln und staatlichen Beihilfen ausgeschlossen werden.
Öffentliche Bekanntmachung
Verstöße werden von den zuständigen Behörden öffentlich bekannt gemacht. Dies kann erhebliche Reputationsschäden verursachen und das Vertrauen von Kunden, Lieferanten und Investoren beschädigen.
Haftung bei Vorsatz
Bei vorsätzlichen Verstößen können Mitgliedstaaten zusätzliche strafrechtliche Konsequenzen vorsehen. Leitungsorgane können persönlich haftbar gemacht werden.
Weiterführende EUDR-Ressourcen
EUDR-Checkliste
Schritt-für-Schritt Compliance-Checkliste für Ihr Unternehmen.
EUDR für den Holzhandel
Speziell auf die Holzbranche zugeschnittene Umsetzungshilfe.
Software-Vergleich
EUDR-Compliance-Software im objektiven Vergleich.
Strafen & Bußgelder
Alle Sanktionen und Konsequenzen bei Verstößen im Detail.
Häufige Fragen zur EUDR
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum EUDR-Grundwissen
Was ist die EUDR und wofür steht die Abkürzung?
EUDR steht für EU Deforestation Regulation — auf Deutsch: EU-Entwaldungsverordnung. Es handelt sich um die Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates, die am 29. Juni 2023 in Kraft getreten ist. Ihr Ziel ist es, den Beitrag der Europäischen Union zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu reduzieren. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte aus entwaldungsfreier Produktion stammen.
Wann gilt die EUDR-Pflicht? Was sind die aktuellen Fristen?
Durch die Verordnung (EU) 2025/2650 wurde die ursprüngliche Frist um 12 Monate verschoben. Die neue einheitliche Frist gilt ab dem 30. Dezember 2026 für alle Unternehmen — große, mittlere und kleine. Für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter, unter 2 Mio. Euro Umsatz) gilt die vereinfachte Sorgfaltserklärung weiterhin.
Welche Produkte und Rohstoffe sind von der EUDR betroffen?
Die EUDR betrifft sieben Rohstoffkategorien: Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Kautschuk und Rindfleisch. Hinzu kommen alle daraus hergestellten Erzeugnisse — also zum Beispiel Möbel, Papier, Pappe, Holzprodukte, Schokolade, Kaffeepads, Lederwaren und Autoreifen. Die betroffenen Produkte sind in Anhang I der Verordnung mit HS/CN-Zollcodes aufgelistet.
Was ist der Unterschied zwischen Marktteilnehmern und Händlern bei der EUDR?
Marktteilnehmer (Operators) sind Unternehmen, die betroffene Produkte erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder exportieren. Sie tragen die volle Sorgfaltspflicht und müssen eine vollständige Due-Diligence-Prüfung sowie eine Sorgfaltserklärung (DDS) über das EU-System TRACES NT einreichen. Händler (Traders) sind Unternehmen in der Lieferkette, die bereits auf dem EU-Markt befindliche Produkte weiterhandeln. Händler mit mehr als 10 Mitarbeitern haben ebenfalls die volle Sorgfaltspflicht; Kleinsthändler können auf vorhandene DDS verweisen.
Was ist eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS)?
Eine Sorgfaltserklärung (DDS) ist ein verpflichtendes Dokument, das Marktteilnehmer und größere Händler über das EU-System TRACES NT einreichen müssen. Sie enthält unter anderem: Beschreibung der Produkte mit HS/CN-Codes, Angaben zur Lieferkette, Geo-Koordinaten der Ursprungsgebiete im GeoJSON-Format, Nachweis der Entwaldungsfreiheit seit dem 31. Dezember 2020 sowie das Ergebnis der Risikobewertung. Ohne gültige DDS darf ein Produkt nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
Welche Geo-Daten werden für die EUDR benötigt?
Für alle betroffenen Produkte müssen die genauen geografischen Koordinaten der Ursprungsgebiete im GeoJSON-Format hinterlegt werden. Bei Anbauflächen kleiner als 4 Hektar genügt ein einzelner Geolocations-Punkt (Latitude/Longitude). Bei größeren Flächen sind vollständige Geo-Polygone erforderlich, die die genauen Grenzen der Produktionsfläche beschreiben. Zusätzlich muss ein Zeitstempel belegen, dass die Fläche am 31. Dezember 2020 nicht entwaldet war.
Was passiert, wenn ein Unternehmen die EUDR nicht einhält?
Bei Verstößen gegen die EUDR drohen erhebliche Sanktionen: Bußgelder von bis zu 4 % des EU-weiten Jahresumsatzes, die Einziehung der betroffenen Waren und etwaiger Einnahmen, temporärer Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und Fördermitteln sowie ein vorübergehendes Verbot, Produkte auf dem EU-Markt zu verkaufen. Zudem werden Verstöße öffentlich bekanntgemacht, was zu Reputationsschäden führen kann.
Ersetzte die EUDR die bisherige EUTR (EU-Holzhandelsverordnung)?
Ja. Die EUDR ersetzt vollständig die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR, Verordnung (EU) Nr. 995/2010). Während die EUTR nur Holz und Holzprodukte abdeckte und auf die Legalität des Einschlags fokussiert war, erweitert die EUDR den Geltungsbereich auf sieben Rohstoffkategorien und stellt das Kriterium der Entwaldungsfreiheit in den Mittelpunkt. Die Anforderungen an Rückverfolgbarkeit und Geo-Daten sind deutlich strenger als unter der EUTR.
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