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17. Februar 20264 Min. Lesezeit
Anforderungen

EUDR für Importeure: Due Diligence und Sorgfaltspflicht

EUDR-Anforderungen für Holzimporteure: Due Diligence, Informationspflicht, Risikobeurteilung und Sorgfaltserklärung Schritt für Schritt erklärt.

EUDR
Importeure
Due Diligence
Sorgfaltspflicht

von EUDR Software Team

EUDR für Importeure: Due Diligence und Sorgfaltspflicht

Als Importeur von Holzprodukten in die EU gelten Sie unter der EUDR als Marktteilnehmer (Operator). Sie tragen die volle Verantwortung für die Sorgfaltspflicht und müssen vor jedem Import nachweisen, dass Ihre Produkte entwaldungsfrei und legal sind.

Ihre Rolle als Marktteilnehmer

Die EUDR unterscheidet zwischen zwei Akteursgruppen:

  • Marktteilnehmer (Operators): Unternehmen, die betroffene Produkte erstmals auf den EU-Markt bringen oder aus der EU exportieren. Importeure fallen typischerweise in diese Kategorie.
  • Händler (Traders): Unternehmen, die bereits auf dem EU-Markt befindliche Produkte weiterverkaufen. Diese haben vereinfachte Pflichten.

Als Marktteilnehmer tragen Sie die volle Due-Diligence-Pflicht.

Die drei Säulen der Due Diligence

Säule 1: Informationssammlung (Art. 9)

Für jede Lieferung müssen Sie folgende Informationen sammeln und dokumentieren:

Produktinformationen:

  • Handelsname und Produktbeschreibung
  • HS-Code (Zolltarifnummer)
  • Menge (Volumen, Gewicht oder Stückzahl)
  • Wert der Lieferung

Herkunftsinformationen:

  • Herkunftsland/-länder
  • Geo-Koordinaten der Erzeugungsfläche (Geopunkt oder Polygon)
  • Zeitraum der Erzeugung/Ernte

Lieferketteninformationen:

  • Name, Anschrift und Kontaktdaten des Lieferanten
  • Name, Anschrift und Kontaktdaten des Käufers (bei Exporten)
  • Nachweise, dass das Produkt entwaldungsfrei ist
  • Nachweise der Legalität im Herkunftsland

Säule 2: Risikobeurteilung (Art. 10)

Anhand der gesammelten Informationen bewerten Sie systematisch das Risiko:

Länderbezogene Faktoren:

  • Entwaldungsrate im Herkunftsland
  • EU-Länder-Benchmarking (Standard, Niedrig, Hoch)
  • Governance-Indikatoren und Korruptionsniveau

Lieferkettenbezogene Faktoren:

  • Komplexität der Lieferkette
  • Risiko der Vermischung mit nicht-konformen Produkten
  • Verlässlichkeit der Lieferanten-Informationen

Produktbezogene Faktoren:

  • Satellitendaten und Geodaten-Analyse
  • Bekannte Risiken für die betreffende Warengruppe
  • Bedenken Dritter oder Medienberichte

Das Ergebnis der Risikobeurteilung bestimmt, ob zusätzliche Risikominderungsmaßnahmen erforderlich sind. Details: Risikobeurteilung Schritt für Schritt.

Säule 3: Risikominderung (Art. 11)

Wenn die Risikobeurteilung ein nicht-vernachlässigbares Risiko ergibt, müssen Sie zusätzliche Maßnahmen ergreifen:

  • Anforderung weiterer Informationen oder Dokumente vom Lieferanten
  • Unabhängige Überprüfung der Geodaten (z.B. Satellitenbildanalyse)
  • Unabhängige Audits oder Vor-Ort-Inspektionen
  • Zusätzliche Zertifizierungsnachweise

Erst wenn das Risiko auf ein vernachlässigbares Niveau reduziert wurde, dürfen Sie die Sorgfaltserklärung einreichen.

Die Sorgfaltserklärung (DDS)

Nach Abschluss der Due Diligence reichen Sie über das EU-Informationssystem eine Sorgfaltserklärung ein. Diese enthält:

  • Bestätigung der durchgeführten Sorgfaltspflicht
  • Referenznummer (wird vom System vergeben)
  • Produktdaten, Mengen, Herkunft, Geodaten
  • Ergebnis der Risikobeurteilung

Ohne gültige DDS-Referenznummer darf die Ware nicht importiert werden. Die Zollbehörden prüfen das Vorhandensein der DDS bei der Einfuhr.

Ausführliche Anleitung: Sorgfaltserklärung erstellen und einreichen.

Dokumentationspflichten

Als Importeur müssen Sie alle Unterlagen mindestens 5 Jahre aufbewahren:

  • Alle gesammelten Informationen und Nachweise
  • Ergebnisse der Risikobeurteilung
  • Durchgeführte Risikominderungsmaßnahmen
  • Kopien der eingereichten DDS
  • Kommunikation mit Lieferanten

Praxistipps für Importeure

Lieferanten frühzeitig einbinden

Kontaktieren Sie Ihre Lieferanten jetzt und informieren Sie über die EUDR-Anforderungen. Insbesondere die Geodaten-Beschaffung erfordert die aktive Mitwirkung der Lieferanten.

Muster-Prozess aufsetzen

Beginnen Sie mit einem Pilotprojekt: Wählen Sie einen Lieferanten und ein Produkt und durchlaufen Sie den gesamten Due-Diligence-Prozess testweise.

Software nutzen

Bei mehr als wenigen Importen pro Jahr ist eine manuelle Due Diligence kaum praktikabel. Evaluieren Sie EUDR-Software, die den Prozess automatisiert.

Vertragsklauseln anpassen

Ergänzen Sie Ihre Lieferantenverträge um EUDR-relevante Klauseln: Verpflichtung zur Bereitstellung von Geodaten, Herkunftsnachweisen und weiteren Informationen.

Häufige Fehler vermeiden

  1. Zu spät anfangen: Die Lieferanten-Integration dauert Monate
  2. Geodaten unterschätzen: Viele Lieferanten können Koordinaten nicht sofort liefern
  3. FSC/PEFC als ausreichend betrachten: Zertifikate ersetzen die Due Diligence nicht
  4. Nur die ersten Importe vorbereiten: Sie brauchen einen skalierbaren Prozess
  5. Dokumentation vernachlässigen: Bei einer Kontrolle müssen Sie alles sofort vorlegen können

Fazit

Die EUDR stellt Importeure vor umfangreiche neue Pflichten. Mit einer systematischen Vorbereitung und den richtigen Werkzeugen ist die Compliance jedoch machbar. Starten Sie jetzt mit unserer EUDR-Checkliste und nutzen Sie EUDR Software für die automatisierte Due Diligence.

EUDR-Compliance mit EUDR Software automatisieren

Geo-Daten erfassen, Risiken bewerten, Sorgfaltserklärung einreichen — alles in einer Plattform.