EUDR für Importeure: Due Diligence und Sorgfaltspflicht
EUDR-Anforderungen für Holzimporteure: Due Diligence, Informationspflicht, Risikobeurteilung und Sorgfaltserklärung Schritt für Schritt erklärt.
von EUDR Software Team
EUDR für Importeure: Due Diligence und Sorgfaltspflicht
Als Importeur von Holzprodukten in die EU gelten Sie unter der EUDR als Marktteilnehmer (Operator). Sie tragen die volle Verantwortung für die Sorgfaltspflicht und müssen vor jedem Import nachweisen, dass Ihre Produkte entwaldungsfrei und legal sind.
Ihre Rolle als Marktteilnehmer
Die EUDR unterscheidet zwischen zwei Akteursgruppen:
- Marktteilnehmer (Operators): Unternehmen, die betroffene Produkte erstmals auf den EU-Markt bringen oder aus der EU exportieren. Importeure fallen typischerweise in diese Kategorie.
- Händler (Traders): Unternehmen, die bereits auf dem EU-Markt befindliche Produkte weiterverkaufen. Diese haben vereinfachte Pflichten.
Als Marktteilnehmer tragen Sie die volle Due-Diligence-Pflicht.
Die drei Säulen der Due Diligence
Säule 1: Informationssammlung (Art. 9)
Für jede Lieferung müssen Sie folgende Informationen sammeln und dokumentieren:
Produktinformationen:
- Handelsname und Produktbeschreibung
- HS-Code (Zolltarifnummer)
- Menge (Volumen, Gewicht oder Stückzahl)
- Wert der Lieferung
Herkunftsinformationen:
- Herkunftsland/-länder
- Geo-Koordinaten der Erzeugungsfläche (Geopunkt oder Polygon)
- Zeitraum der Erzeugung/Ernte
Lieferketteninformationen:
- Name, Anschrift und Kontaktdaten des Lieferanten
- Name, Anschrift und Kontaktdaten des Käufers (bei Exporten)
- Nachweise, dass das Produkt entwaldungsfrei ist
- Nachweise der Legalität im Herkunftsland
Säule 2: Risikobeurteilung (Art. 10)
Anhand der gesammelten Informationen bewerten Sie systematisch das Risiko:
Länderbezogene Faktoren:
- Entwaldungsrate im Herkunftsland
- EU-Länder-Benchmarking (Standard, Niedrig, Hoch)
- Governance-Indikatoren und Korruptionsniveau
Lieferkettenbezogene Faktoren:
- Komplexität der Lieferkette
- Risiko der Vermischung mit nicht-konformen Produkten
- Verlässlichkeit der Lieferanten-Informationen
Produktbezogene Faktoren:
- Satellitendaten und Geodaten-Analyse
- Bekannte Risiken für die betreffende Warengruppe
- Bedenken Dritter oder Medienberichte
Das Ergebnis der Risikobeurteilung bestimmt, ob zusätzliche Risikominderungsmaßnahmen erforderlich sind. Details: Risikobeurteilung Schritt für Schritt.
Säule 3: Risikominderung (Art. 11)
Wenn die Risikobeurteilung ein nicht-vernachlässigbares Risiko ergibt, müssen Sie zusätzliche Maßnahmen ergreifen:
- Anforderung weiterer Informationen oder Dokumente vom Lieferanten
- Unabhängige Überprüfung der Geodaten (z.B. Satellitenbildanalyse)
- Unabhängige Audits oder Vor-Ort-Inspektionen
- Zusätzliche Zertifizierungsnachweise
Erst wenn das Risiko auf ein vernachlässigbares Niveau reduziert wurde, dürfen Sie die Sorgfaltserklärung einreichen.
Die Sorgfaltserklärung (DDS)
Nach Abschluss der Due Diligence reichen Sie über das EU-Informationssystem eine Sorgfaltserklärung ein. Diese enthält:
- Bestätigung der durchgeführten Sorgfaltspflicht
- Referenznummer (wird vom System vergeben)
- Produktdaten, Mengen, Herkunft, Geodaten
- Ergebnis der Risikobeurteilung
Ohne gültige DDS-Referenznummer darf die Ware nicht importiert werden. Die Zollbehörden prüfen das Vorhandensein der DDS bei der Einfuhr.
Ausführliche Anleitung: Sorgfaltserklärung erstellen und einreichen.
Dokumentationspflichten
Als Importeur müssen Sie alle Unterlagen mindestens 5 Jahre aufbewahren:
- Alle gesammelten Informationen und Nachweise
- Ergebnisse der Risikobeurteilung
- Durchgeführte Risikominderungsmaßnahmen
- Kopien der eingereichten DDS
- Kommunikation mit Lieferanten
Praxistipps für Importeure
Lieferanten frühzeitig einbinden
Kontaktieren Sie Ihre Lieferanten jetzt und informieren Sie über die EUDR-Anforderungen. Insbesondere die Geodaten-Beschaffung erfordert die aktive Mitwirkung der Lieferanten.
Muster-Prozess aufsetzen
Beginnen Sie mit einem Pilotprojekt: Wählen Sie einen Lieferanten und ein Produkt und durchlaufen Sie den gesamten Due-Diligence-Prozess testweise.
Software nutzen
Bei mehr als wenigen Importen pro Jahr ist eine manuelle Due Diligence kaum praktikabel. Evaluieren Sie EUDR-Software, die den Prozess automatisiert.
Vertragsklauseln anpassen
Ergänzen Sie Ihre Lieferantenverträge um EUDR-relevante Klauseln: Verpflichtung zur Bereitstellung von Geodaten, Herkunftsnachweisen und weiteren Informationen.
Häufige Fehler vermeiden
- Zu spät anfangen: Die Lieferanten-Integration dauert Monate
- Geodaten unterschätzen: Viele Lieferanten können Koordinaten nicht sofort liefern
- FSC/PEFC als ausreichend betrachten: Zertifikate ersetzen die Due Diligence nicht
- Nur die ersten Importe vorbereiten: Sie brauchen einen skalierbaren Prozess
- Dokumentation vernachlässigen: Bei einer Kontrolle müssen Sie alles sofort vorlegen können
Fazit
Die EUDR stellt Importeure vor umfangreiche neue Pflichten. Mit einer systematischen Vorbereitung und den richtigen Werkzeugen ist die Compliance jedoch machbar. Starten Sie jetzt mit unserer EUDR-Checkliste und nutzen Sie EUDR Software für die automatisierte Due Diligence.