EUDR Risikobeurteilung: Schritt-für-Schritt Anleitung
So führen Sie die EUDR-Risikobeurteilung durch: Kriterien, Bewertungsmethodik und praktische Anleitung für Holzunternehmen in 5 Schritten.
von EUDR Software Team
EUDR Risikobeurteilung: Schritt-für-Schritt Anleitung
Die Risikobeurteilung ist das Herzstück der EUDR-Due-Diligence. Sie müssen für jede Lieferung systematisch bewerten, ob ein Risiko besteht, dass das Produkt mit Entwaldung oder Illegalität verbunden ist. Nur wenn das Risiko als vernachlässigbar eingestuft wird, dürfen Sie die Sorgfaltserklärung einreichen.
Überblick: Was verlangt die EUDR?
Artikel 10 der EUDR verlangt, dass Marktteilnehmer die gesammelten Informationen analysieren und bewerten, ob ein nicht-vernachlässigbares Risiko besteht. Die Beurteilung muss:
- Dokumentiert und nachvollziehbar sein
- Regelmäßig überprüft werden (mindestens jährlich)
- Alle relevanten Risikofaktoren berücksichtigen
Schritt 1: Informationen zusammentragen
Bevor Sie die Risikobeurteilung starten, benötigen Sie die vollständigen Informationen gemäß Art. 9:
- Produktdaten (HS-Code, Menge, Wert)
- Herkunftsland und Geo-Koordinaten der Erzeugungsfläche
- Lieferanten-Informationen
- Nachweise zur Legalität
- Ggf. Zertifikate (FSC, PEFC)
Tipp: Unvollständige Informationen sind bereits ein Risikofaktor. Wenn Ihnen Daten fehlen, kann die Risikobeurteilung nicht „vernachlässigbar" ergeben.
Schritt 2: Länderbezogene Risiken bewerten
Prüfen Sie das Risikoprofil des Herkunftslandes:
EU-Länder-Benchmarking
Die EU-Kommission veröffentlicht eine Einstufung aller Länder in drei Kategorien:
- Niedriges Risiko: Geringe Entwaldungsrate, gute Governance
- Standardrisiko: Standardmäßige Sorgfaltspflicht
- Hohes Risiko: Verschärfte Prüfung erforderlich
Weitere Länderfaktoren
- Entwaldungsraten laut FAO-Daten
- Governance-Indikatoren (Korruption, Rechtstaatlichkeit)
- Vorhandensein von Schutzgebieten in der Nähe der Erzeugungsfläche
- Berichte von NGOs oder Medien über illegale Abholzung
Schritt 3: Lieferketten-Risiken bewerten
Analysieren Sie die Komplexität und Transparenz Ihrer Lieferkette:
- Anzahl der Zwischenhändler: Je mehr Stationen, desto höher das Risiko der Vermischung
- Rückverfolgbarkeit: Können Sie die Herkunft bis zur Erzeugungsfläche nachverfolgen?
- Lieferanten-Verlässlichkeit: Hat der Lieferant bereits EUDR-konforme Prozesse?
- Vermischungsrisiko: Werden Produkte verschiedener Herkunft gemischt?
Schritt 4: Geodaten und Satellitenbilder analysieren
Dies ist ein zentrales Element der EUDR-Risikobeurteilung:
- Prüfen Sie die Plausibilität der Geo-Koordinaten (liegt die Fläche tatsächlich in einem Waldgebiet?)
- Vergleichen Sie Satellitenbilder vom aktuellen Zeitpunkt mit denen vom 31. Dezember 2020
- Prüfen Sie, ob die angegebene Fläche mit der Produktmenge plausibel ist
- Stellen Sie sicher, dass die Fläche nicht in einem Schutzgebiet liegt
EUDR Software automatisiert diese Analyse: Geo-Koordinaten werden mit Satellitendaten abgeglichen und die Entwaldungsprüfung erfolgt automatisch.
Schritt 5: Risiko einstufen und dokumentieren
Basierend auf der Gesamtbewertung stufen Sie das Risiko ein:
Vernachlässigbares Risiko
Alle Informationen sind vollständig, das Herkunftsland hat ein niedriges oder standard Risikoprofil, die Geodaten sind plausibel und die Satellitenanalyse zeigt keine Entwaldung.
→ Sie können die DDS einreichen.
Nicht-vernachlässigbares Risiko
Es gibt Lücken in den Informationen, das Herkunftsland hat ein hohes Risikoprofil, die Lieferkette ist komplex oder die Geodaten werfen Fragen auf.
→ Sie müssen Risikominderungsmaßnahmen ergreifen (Schritt 6).
Schritt 6 (bei Bedarf): Risikominderung
Wenn das Risiko nicht vernachlässigbar ist, ergreifen Sie Maßnahmen:
- Zusätzliche Informationen anfordern: Detailliertere Nachweise vom Lieferanten
- Unabhängige Verifizierung: Geodaten-Überprüfung durch Dritte
- Vor-Ort-Audits: Inspektionen der Erzeugungsflächen oder Lieferantenbetriebe
- Satellitenbilder analysieren: Professionelle Analyse der Waldbedeckungsveränderung
- Zertifikate prüfen: FSC/PEFC als ergänzender Nachweis (nicht als alleiniger Beleg)
Wenn das Risiko auch nach Risikominderung nicht auf ein vernachlässigbares Niveau reduziert werden kann, darf das Produkt nicht importiert werden.
Dokumentation der Risikobeurteilung
Ihre Dokumentation sollte umfassen:
- Datum der Beurteilung
- Bewertete Lieferung (Produkt, Menge, Lieferant)
- Bewertete Risikofaktoren und deren Einstufung
- Gesamtergebnis (vernachlässigbar / nicht-vernachlässigbar)
- Ggf. durchgeführte Risikominderungsmaßnahmen
- Verantwortliche Person
Alle Unterlagen müssen 5 Jahre aufbewahrt werden.
Häufigkeit der Risikobeurteilung
- Pro Lieferung: Jede einzelne Lieferung muss beurteilt werden
- Systemüberprüfung: Mindestens jährlich sollten Sie Ihr Gesamtsystem prüfen
- Anlassbezogen: Bei neuen Informationen (z.B. Änderung der Ländereinstufung) sofortige Neubewertung
Praxistipp: Risikobeurteilung automatisieren
Bei regelmäßigen Importen gleicher Produkte aus denselben Regionen können Sie eine Basisbeurteilung erstellen und diese pro Lieferung aktualisieren. EUDR-Software wie EUDR Software automatisiert diesen Prozess:
- Automatischer Abgleich der Geodaten mit Satellitendaten
- Integration der EU-Ländereinstufungen
- Vorausgefüllte Risikobeurteilung basierend auf historischen Daten
- Dokumentation und Archivierung in einem System
Fazit
Die Risikobeurteilung ist anspruchsvoll, aber systematisch umsetzbar. Folgen Sie den fünf Schritten, dokumentieren Sie sorgfältig und nutzen Sie Software-Unterstützung für wiederkehrende Bewertungen. Beginnen Sie jetzt mit Probebeurteilungen, um den Prozess vor der Deadline am 30.12.2026 einzuüben.
Nutzen Sie unsere EUDR-Checkliste zur Gesamtübersicht und starten Sie mit EUDR Software Ihre automatisierte Risikobeurteilung.