Zum Inhalt springen

EUDR-Wissen

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) im Detail

Die Verordnung (EU) 2023/1115 — besser bekannt als EUDR — ist eine der bedeutendsten Umweltregulierungen der EU. Sie betrifft zahlreiche Unternehmen allein in Deutschland. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Was ist die EUDR?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist eine EU-Verordnung, die am 29. Juni 2023 in Kraft getreten ist. Ihr Ziel ist es, den Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren. Sie ersetzt die bisherige EU-Holzhandelsverordnung (EUTR).

Die Verordnung betrifft sieben Rohstoffkategorien: Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Kautschuk und Rindfleisch sowie alle daraus hergestellten Erzeugnisse (z.B. Möbel, Papier, Schokolade, Leder).

Jedes Unternehmen, das diese Rohstoffe oder Produkte in der EU in Verkehr bringt, bereitstellt oder exportiert, muss eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) abgeben und nachweisen, dass die Produkte entwaldungsfrei sind.

Fristen & Deadlines

30. Dezember 2026

Allgemeiner Stichtag, u. a. für große und mittlere Unternehmen. Die Verordnung (EU) 2025/2650 hat die ursprüngliche Frist um 12 Monate verschoben.

30. Juni 2027

Nur für Marktteilnehmer, die Kleinst- oder Kleinunternehmen (oder natürliche Personen) sind und am 31.12.2024 als solche niedergelassen waren. Ausnahme Holz: Für Erzeugnisse aus dem Anhang der EUTR (u. a. Schnittholz, Platten, Zellstoff, Papier, bestimmte Holzmöbel) gilt auch für sie der 30. Dezember 2026 (Art. 38 Abs. 3 VO (EU) 2023/1115 i. d. F. der VO (EU) 2025/2650).

Was die Verordnung (EU) 2025/2650 sonst geändert hat und wie sich die Fristen entwickelt haben, steht im Beitrag EUDR Verschiebung: aktueller Stand und neue Fristen.

Was wird gefordert?

Sorgfaltserklärung (DDS) über das EU-System TRACES NT einreichen
Geo-Koordinaten der Ursprungsgebiete im GeoJSON-Format bereitstellen
Nachweis der Entwaldungsfreiheit seit dem 31. Dezember 2020
Produktklassifikation mit HS/CN-Codes
Risikobewertung nach EU-Länder-Benchmarking durchführen
Bei erhöhtem Risiko: zusätzliche Maßnahmen zur Risikominderung
Dokumentation 5 Jahre revisionssicher aufbewahren

Wer ist betroffen?

In Deutschland sind zahlreiche Unternehmen betroffen — vom Holzgroßhandel über Sägewerke, die Möbel- und Papierindustrie bis hin zu Lebensmittelimporteuren (Kaffee, Kakao, etc.).

Die EUDR unterscheidet zwischen Marktteilnehmern (Operators, die Produkte erstmals in der EU in Verkehr bringen) und Händlern (Traders, die bereits auf dem Markt befindliche Produkte weiterverkaufen). Nach der Änderung durch die VO (EU) 2025/2650 (ABl. L vom 23.12.2025) gibt die Sorgfaltserklärung nur der Marktteilnehmer ab (Kleinst- und Kleinprimärerzeuger aus Ländern mit geringem Risiko stattdessen eine vereinfachte Erklärung, Art. 4a); für nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler sieht Art. 5 in dieser Fassung keine eigene Sorgfaltserklärung vor.

Betroffenheit kostenlos prüfen — Rolle, Größenklasse und Zolltarifnummer eingeben und sehen, ob die EUDR für Sie gilt, ab welchem Datum und ob Sie selbst eine Sorgfaltserklärung abgeben müssen. Ohne Anmeldung, mit Rechtsgrundlage zu jeder Aussage.

Was passiert bei Verstößen?

Importverbot

Ware wird an der Grenze beschlagnahmt und darf nicht eingeführt werden.

Bis zu 4% Umsatzstrafe

Bußgelder können bis zu 4% des EU-Jahresumsatzes betragen.

Marktausschluss

Temporärer Ausschluss vom EU-Markt in schwerwiegenden Fällen.

Reputationsschaden

Öffentliche Bekanntmachung von Verstößen durch Behörden.

EUDR Software macht EUDR-Compliance einfach

Statt sich durch komplexe EU-Systeme und GeoJSON-Formate zu kämpfen, übernimmt EUDR Software den gesamten Prozess für Sie. Automatisiert und mit lückenlos geführten Nachweisen.

Kostenlos testen
Verordnung (EU) 2023/1115

Welche Strafen drohen bei Nicht-Compliance mit der EUDR?

Die EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115) sieht Sanktionen vor, die in Art. 25 geregelt sind. Die Mitgliedstaaten müssen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festlegen — die unionsrechtliche Obergrenze liegt bei mindestens 4 % des Jahresumsatzes (bzw. 1 % im Falle kleiner und mittlerer Unternehmen, KMU).

Bußgelder (Art. 25)

Mindesthöhe richtet sich nach dem nationalen Recht — die 4 % sind eine Obergrenze der EU, nicht ein pauschaler Regelsatz. Die zuständige deutsche Behörde (BLE) setzt die konkrete Sanktion im Einzelfall fest.

Lieferketten-Risiko

Bei systematischen Verstößen drohen Handelsverbote, die Einziehung von Erzeugnissen sowie der Ausschluss vom EU-Binnenmarkt.

Die zentralen Pflichten, die Verstöße auslösen können, sind in Art. 8 (Sorgfaltserklärung), Art. 9 (Informations­pflichten) und Art. 10 (Risikoanalyse & -minderung) der Verordnung verankert. Eine vollständige Übersicht über die deutsche Umsetzung finden Sie auf unserer Seite EUDR Strafen & Bußgelder.

Zur Sanktions-Übersicht

Gesetzestext, deutsche Fassung und Änderungen der EUDR

Die amtliche deutsche Fassung der EUDR finden Sie im EUR-Lex, dem Amtsblatt-Portal der EU, unter der Dokumentennummer CELEX 32023R1115: Verordnung (EU) 2023/1115 im EUR-Lex. Dort finden Sie auch die konsolidierte Fassung, die spätere Änderungen bereits eingearbeitet zeigt.

Die ursprüngliche Fassung wurde seither geändert, unter anderem durch die Verordnung (EU) 2025/2650. Sie hat die Fristenregelung in Art. 38 sowie die Rollen und Pflichten nachgelagerter Marktteilnehmer und Händler in Art. 4 und Art. 5 neu gefasst. Welche Frist konkret für Ihr Unternehmen gilt, zeigt der EUDR-Betroffenheits-Prüfer.

RegelungsbereichArtikel
BegriffsbestimmungenArt. 2
Pflichten der Marktteilnehmer und HändlerArt. 3–5
Sorgfaltspflicht (Due Diligence)Art. 8–12
SanktionenArt. 25
Betroffene Erzeugnisse nach ZolltarifnummerAnhang I

Der Begriff „EUDR-Richtlinien“ ist streng genommen irreführend: Die EUDR ist eine Verordnung und gilt damit unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, ohne nationale Umsetzung — anders als eine EU-Richtlinie. Auslegungshilfen der Europäischen Kommission zur praktischen Umsetzung finden Sie auf der Implementierungsseite der EU-Kommission.

Deadline: 30. Dezember 2026

Sichern Sie Ihre Handelsfähigkeit.
EUDR Software kostenlos testen.

Zahlreiche Unternehmen in Deutschland müssen bis Ende 2026 EUDR-compliant sein. Je früher Sie starten, desto entspannter wird die Deadline. Einen Test fragen Sie über den Knopf „Kostenlos testen“ an.

Hosting in Deutschland
Jederzeit kündbar