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18. Februar 20266 Min. Lesezeit
Grundlagen

EUDR vs. EUTR: Was sich mit der neuen Verordnung ändert

EUDR vs. EUTR im direkten Vergleich: Alle Unterschiede zwischen der neuen EU-Entwaldungsverordnung und der bisherigen Holzhandelsverordnung auf einen Blick.

EUDR
EUTR
Vergleich
Compliance

von EUDR Software Team

EUDR vs. EUTR: Was sich mit der neuen Verordnung ändert

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ersetzt die bisherige EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) vollständig. Für Holzunternehmen, die bisher nach EUTR gearbeitet haben, stellt sich die Frage: Was ändert sich konkret? Dieser Artikel zeigt alle wesentlichen Unterschiede.

Überblick: EUTR wird zur EUDR

Die EUTR (Verordnung (EU) Nr. 995/2010) war seit 2013 das zentrale EU-Instrument gegen illegalen Holzeinschlag. Die EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115) geht deutlich weiter und adressiert nicht nur Illegalität, sondern auch Entwaldung als eigenständiges Kriterium.

Die wichtigsten Unterschiede im Detail

1. Geltungsbereich: Von Holz zu 7 Rohstoffen

| | EUTR | EUDR | |---|------|------| | Rohstoffe | Nur Holz und Holzprodukte | Holz, Soja, Palmöl, Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Kautschuk + Derivate | | Produktpalette | ~100 HS-Codes | ~400 HS-Codes |

Für Holzunternehmen bedeutet dies: Der Kreis der betroffenen Holzprodukte wurde erweitert. Prüfen Sie Ihre Produkte anhand der neuen Produktliste.

2. Entwaldungsfrei: Ein völlig neues Kriterium

EUTR: Verbot des Inverkehrbringens von illegal geschlagenem Holz. Der Fokus lag auf der Legalität.

EUDR: Produkte müssen zusätzlich entwaldungsfrei sein. Das heißt: Sie dürfen nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet oder geschädigt wurden — selbst wenn der Holzeinschlag nach lokalem Recht legal war.

Dies ist ein fundamentaler Paradigmenwechsel: Legal reicht nicht mehr aus.

3. Geodaten-Pflicht

EUTR: Keine Anforderung an geographische Daten. Es genügte eine allgemeine Herkunftsangabe (Land, ggf. Region).

EUDR: Pflicht zur Angabe exakter Geo-Koordinaten:

  • Flächen bis 4 ha: Einzelner Geopunkt (Breitengrad, Längengrad)
  • Flächen über 4 ha: Polygon (Art. 2 Nr. 28)

Dies ist für viele Unternehmen die größte operative Herausforderung. Mehr dazu: EUDR Geodaten: Anforderungen und Umsetzung.

4. Sorgfaltserklärung (DDS)

EUTR: Unternehmen mussten ein Due-Diligence-System betreiben, aber keine formale Erklärung abgeben.

EUDR: Bevor ein Marktteilnehmer relevante Erzeugnisse in Verkehr bringt oder ausführt, muss er eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) über das EU-Informationssystem einreichen. Ohne gültige DDS darf die Ware nicht auf den EU-Markt gebracht werden.

Details: EUDR Sorgfaltserklärung (DDS): Erstellung und Einreichung.

5. Exporte erfasst

EUTR: Galt nur für den Import in die EU.

EUDR: Gilt auch für Exporte aus der EU. Wer Holzprodukte aus der EU exportiert, muss ebenfalls die Sorgfaltspflicht erfüllen.

6. Pflichten für Händler

EUTR: Händler (Unternehmen, die bereits auf dem EU-Markt befindliche Produkte weiterverkaufen) hatten nur eine minimale Aufbewahrungspflicht.

EUDR: Händler müssen:

  • Ihre Lieferanten und Kunden identifizieren und dokumentieren
  • Alle relevanten Daten mindestens 5 Jahre aufbewahren
  • Auf Anfrage der Behörden alle Informationen vorlegen

7. Länder-Benchmarking

EUTR: Kein systematisches Länderbewertungssystem.

EUDR: Die EU-Kommission stuft Herkunftsländer in drei Kategorien ein:

  • Niedriges Risiko: Vereinfachte Sorgfaltspflicht
  • Standardrisiko: Volle Sorgfaltspflicht
  • Hohes Risiko: Verschärfte Kontrollen, höhere Prüfquoten

8. Strafen

EUTR: Sanktionen wurden von den Mitgliedstaaten individuell festgelegt, waren oft mild.

EUDR: Harmonisierte Mindestanforderungen an Strafen:

  • Bußgelder bis zu 4% des EU-weiten Jahresumsatzes
  • Einziehung der Ware und Einnahmen
  • Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren
  • Handelsverbot

Mehr dazu: EUDR Strafen im Detail.

Vergleichstabelle

| Aspekt | EUTR | EUDR | |--------|------|------| | Rechtsgrundlage | VO (EU) 995/2010 | VO (EU) 2023/1115 | | Rohstoffe | Nur Holz | 7 Rohstoffe + Derivate | | Kernkriterium | Legalität | Legalität + Entwaldungsfrei | | Stichtag | — | 31.12.2020 | | Geodaten | Nicht erforderlich | Pflicht (Koordinaten/Polygone) | | Sorgfaltserklärung | Keine formale Erklärung | DDS über EU-System | | Exporte | Nicht erfasst | Erfasst | | Händler-Pflichten | Minimal | Erweitert | | Länderbewertung | Nein | Ja (3 Stufen) | | Max. Bußgeld | Von MS festgelegt | Bis 4% Jahresumsatz |

Was können Sie von der EUTR übernehmen?

Wenn Sie bereits ein Due-Diligence-System nach EUTR betrieben haben, können Sie einige Elemente wiederverwenden:

  • Lieferanten-Dokumentation: Ihre bestehende Lieferantenakte ist eine gute Basis
  • Risikobewertungs-Systematik: Die Grundstruktur bleibt ähnlich, muss aber um Entwaldungsrisiken erweitert werden
  • Organisatorische Prozesse: Verantwortlichkeiten und interne Abläufe können angepasst werden

Was Sie nicht übernehmen können:

  • EUTR-Konformität genügt nicht für EUDR-Compliance
  • Geodaten müssen komplett neu erhoben werden
  • Die DDS-Pflicht ist ein völlig neuer Prozess

Handlungsempfehlung

  1. Überprüfen Sie Ihr bestehendes EUTR-Due-Diligence-System
  2. Identifizieren Sie die Lücken zur EUDR (insbesondere Geodaten und DDS)
  3. Beginnen Sie mit der Umstellung — nutzen Sie unseren EUDR-Leitfaden als Orientierung
  4. Evaluieren Sie EUDR-Software, um den Übergang effizient zu gestalten

Von der EUTR-Dokumentation zur EUDR: was sich am Nachweis ändert

Wer bisher ein Due-Diligence-System nach der EUTR (Verordnung (EU) Nr. 995/2010) betrieben hat, dokumentierte vor allem die Legalität des Holzeinschlags — meist mit Lieferantenerklärungen und einer allgemeinen Herkunftsangabe. Die EUDR ersetzt diesen Nachweis durch die Sorgfaltserklärung (DDS), die ein Marktteilnehmer elektronisch im EU-Informationssystem TRACES NT einreichen muss, bevor er die Erzeugnisse in Verkehr bringt oder ausführt (Art. 4 Abs. 2) — das gilt grundsätzlich auch für Holz aus EU-Einschlag; nur Kleinst- und Kleinprimärerzeuger aus Ländern mit geringem Risiko geben statt der DDS eine einmalige vereinfachte Erklärung ab (Art. 4a i. d. F. der VO (EU) 2025/2650, siehe EUDR Sorgfaltserklärung (DDS)). Eine EUTR-konforme Aktenlage ist damit ein Ausgangspunkt, aber kein Ersatz für die DDS.

Wichtig für Holzunternehmen — die EUTR-Ausnahme bei der Frist: Artikel 38 Absatz 3 der EUDR verschiebt den Geltungsbeginn für Marktteilnehmer, die natürliche Personen oder Kleinst- und Kleinunternehmen sind und am 31.12.2024 bereits als solche niedergelassen waren, auf den 30.06.2027 — ausdrücklich aber nicht für Erzeugnisse, die unter den Anhang der Holzhandelsverordnung (EU) Nr. 995/2010 fallen. Für Schnittholz, Platten, Zellstoff, Papier und bestimmte Holzmöbel bleibt es damit auch für Kleinbetriebe beim 30.12.2026. Wer bisher EUTR-pflichtig war, profitiert bei der EUDR also gerade nicht von der längeren KMU-Frist.

Was ein Nachfolge-Werkzeug für die EUTR-Dokumentation heute leisten muss, unabhängig vom Anbieter: strukturierte Erfassung der Geodaten (Einzelpunkt oder Polygon), eine Risikobewertung nach dem aktuellen Länder-Benchmarking und eine Datenhaltung, die sich direkt in eine DDS für TRACES NT überführen lässt — statt Herkunftsangaben, die für die EUTR genügten, für die EUDR aber nicht mehr ausreichen.

Ob Ihr Produkt unter Anhang I fällt und welche Frist für Sie gilt, zeigt der kostenlose EUDR-Betroffenheits-Prüfer. Kriterien für die Auswahl eines EUDR-Werkzeugs finden Sie im EUDR-Software-Vergleich.

Fazit

Die EUDR ist keine einfache Aktualisierung der EUTR, sondern ein grundlegender Paradigmenwechsel. Die Anforderungen sind umfassender, die Pflichten strenger und die Strafen empfindlicher. Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zum 30. Dezember 2026 zur gründlichen Vorbereitung.

EUDR Software unterstützt Sie beim nahtlosen Übergang von EUTR zu EUDR — mit automatisierter Geodaten-Erfassung, Risikoanalyse und DDS-Erstellung.

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