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EUDR-Betroffenheit prüfen: Fällt Ihr Produkt unter die EU-Entwaldungsverordnung?

Rolle, Größenklasse und Zolltarifnummer eingeben — das Werkzeug sagt Ihnen, ob die EUDR für Sie gilt, ab welchem Datum, ob Sie selbst eine Sorgfaltserklärung abgeben müssen und welche Nachweise dafür nötig sind. Zu jeder Aussage steht die Rechtsgrundlage.

30.12.2026 bzw. 30.06.2027

Zwei Fristen, drei Fallgruppen — mit einer Ausnahme, die die gesamte Holz- und Papierbranche betrifft.

71 Positionen in Anhang I

Alle sieben relevanten Rohstoffe mit den Warenpositionen der Kombinierten Nomenklatur.

144 Länder eingestuft

Länder-Benchmarking nach Art. 29 — geringes, Standard- oder hohes Risiko mit unterschiedlichen Folgen.

Rechtsstand des Werkzeugs

Maßgeblich ist die geltende Fassung von Anhang I (VO (EU) 2023/1115, Amtsblatt vom 09.06.2023). Die Kommission hat am 13.07.2026 eine Änderung des Produktscopes angenommen (Delegierte Verordnung C(2026) 4920 final) — diese ist noch nicht in Kraft (Einspruchsfrist von Parlament und Rat, Inkrafttreten am Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt). Das Werkzeug rechnet beide Fassungen und zeigt Abweichungen an.

Das Ergebnis ist eine strukturierte Einordnung anhand der Verordnungstexte, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheiden die zuständigen Behörden.

1. Ihre Rolle in der Lieferkette

Seit der Vereinfachung durch die VO (EU) 2025/2650 entscheidet die Rolle darüber, ob überhaupt eine eigene Sorgfaltserklärung fällig wird.

2. Größenklasse zum Stichtag 31.12.2024

Die EUDR verweist auf Art. 3 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2013/34/EU — nicht auf die höheren deutschen Schwellen des § 267 HGB. Geben Sie Ihre Kennzahlen ein, dann rechnen wir die Klasse aus.

Alle drei Werte eingeben — die Verordnung stellt auf die 2-von-3-Regel ab.

3. Erzeugnis

Wählen Sie das Erzeugnis aus Anhang I — oder geben Sie direkt die Zolltarifnummer (HS-/KN-Code) ein.

Bitte zuerst ein Erzeugnis auswählen oder einen Code eingeben.

So entsteht das Ergebnis

Das Werkzeug rät nicht und schätzt nicht. Es wertet drei versionierte Tabellen aus, die jeweils mit Fassungsdatum und Fundstelle geführt werden — und es zeigt offen an, wo der Rechtsstand noch in Bewegung ist.

Produktscope (Anhang I)

ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 242–247

Zusätzlich geprüft: Delegierte Verordnung der Kommission C(2026) 4920 final vom 13.7.2026 (Ratsdok. 11910/26 + ADD 1) — angenommen am 13.07.2026, noch nicht in Kraft.

Fristen und Rollen

VO (EU) 2023/1115, Art. 4, 4a, 5, 9 und 38 in der Fassung der VO (EU) 2025/2650 (Amtsblatt vom 23.12.2025) — einschließlich der Ausnahme für Erzeugnisse des Anhangs der VO (EU) Nr. 995/2010.

Länder-Benchmarking

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 der Kommission vom 22. Mai 2025, ANHANG

Nicht gelistete Länder gelten weiterhin als Länder mit Standardrisiko.

Häufige Fragen zur EUDR-Betroffenheit

Wer muss nach der Vereinfachung 2026 noch eine Sorgfaltserklärung abgeben?

Nach der Änderung durch die VO (EU) 2025/2650 übermittelt grundsätzlich nur noch der Marktteilnehmer eine Sorgfaltserklärung, der das Erzeugnis erstmals in Verkehr bringt oder ausführt. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler erstellen keine eigene Erklärung mehr; sie sammeln die Referenznummern ihres Lieferanten, soweit dieser Marktteilnehmer ist, und bewahren die Angaben fünf Jahre auf. Die alten Absätze 8 bis 10 des Artikels 4 sind gestrichen.

Gilt für Kleinunternehmen wirklich erst der 30. Juni 2027?

Nur eingeschränkt. Artikel 38 Absatz 3 verschiebt den Geltungsbeginn für natürliche Personen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen, die am 31.12.2024 bereits als solche niedergelassen waren, auf den 30.06.2027 — ausdrücklich aber nicht für Erzeugnisse, die unter den Anhang der Holzhandelsverordnung (EU) Nr. 995/2010 fallen. Für Schnittholz, Platten, Zellstoff, Papier und Holzmöbel bleibt es damit auch für Kleinbetriebe beim 30.12.2026.

Welche Größenschwellen gelten — die des HGB oder die der EU-Richtlinie?

Die EUDR verweist auf Artikel 3 Absatz 1 bzw. Absatz 2 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2013/34/EU: Kleinstunternehmen bis 450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatz und 10 Beschäftigte, kleine Unternehmen bis 5.000.000 €, 10.000.000 € und 50 Beschäftigte (jeweils zwei von drei Merkmalen). Die höheren deutschen Schwellen aus § 267 HGB (7,5 bzw. 15 Mio. €) beruhen auf Unterabsatz 2 und gelten für die EUDR nicht. Ein nach HGB kleines Unternehmen kann nach EUDR-Maßstab also bereits mittel sein.

Wann brauche ich Polygone statt Punktkoordinaten?

Artikel 2 Nummer 28 verlangt Polygone für Grundstücke mit einer Fläche von mehr als vier Hektar, die für die Erzeugung anderer relevanter Rohstoffe als Rinder genutzt werden. Bis vier Hektar genügt je Grundstück ein Breiten- und Längengradwert mit mindestens sechs Dezimalstellen. Bei Rindern bezieht sich die Geolokalisierung auf die Haltungsbetriebe; die Vier-Hektar-Regel gilt dort nicht.

Ist die Änderung des Produktscopes von Juli 2026 schon anwendbar?

Nein. Die Kommission hat die Delegierte Verordnung C(2026) 4920 final am 13.07.2026 angenommen. Sie tritt erst am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft; zuvor läuft die zweimonatige Einspruchsfrist von Parlament und Rat. Neu aufgenommene Erzeugnisse — etwa löslicher Kaffee, mehrere Palmöl-Derivate und Seife — gelten nach der Klausel im Anhang ohnehin erst ab dem 30.12.2027. Dieses Werkzeug rechnet deshalb beide Fassungen.

Ersetzt das Ergebnis eine rechtliche Prüfung?

Nein. Das Werkzeug ordnet Ihre Angaben anhand der Verordnungstexte ein und nennt zu jeder Aussage die Rechtsgrundlage, damit Sie sie selbst nachlesen können. Die verbindliche Beurteilung liegt bei den zuständigen Behörden; bei Grenzfällen — insbesondere bei der Frage, ob Sie Erst-Inverkehrbringer oder nachgelagerter Akteur sind — lohnt eine fachliche Prüfung.